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Elternaktivitäten

Im Folgenden werden einige der vielfältigen Elternaktivitäten an der Oberschule Rockwinkel kurz vorgestellt:

  • In der schuleigenen Cafete wechseln sich ca. 30 Eltern bei der Zubereitung und dem Verkauf eines täglichen gesunden Frühstücks ab.
  • Ungefähr 120 Eltern haben sich zu verschiedenen ehrenamtlichen Unterstützungsaktivitäten der Schule als „Schulassistenten“ bereiterklärt. D.h. sie würden bei Bedarf z.B. bei der Organisation von Schulveranstaltungen mit helfen, ihre Berufe im Unterricht der Abschlussklassen vorstellen, bei Kopierarbeiten unterstützen, etc.
  • Auch in den schulinternen Ausschüssen arbeiten Eltern mit.
  • Auf Initiative des Elternbeirats fanden schulöffentliche Veranstaltungen zu den Themen „Gewaltprävention“ (Film, Vortrag und Diskussion mit der Polizei) und "Gefahren des Internets" (Vorträge von Medienpädagogen für Eltern und SchülerInnen der 6. und 7. Klassen) statt. Weitere Veranstaltungen sind geplant.

Um die Qualität des Vertretungsunterrichtes zu verbessern, wurde mit dem Kollegium und der Schulleitung folgendes Vorgehen besprochen, das auch durch die Schulkonferenz beschlossen worden ist:

  • Geplanter Unterrichtsausfall, z.B. durch Ausflüge der LehrerInnen mit anderen Klassen, Fortbildung, Austausche, etc. In diesem Fall sollen die Lehrkräfte der Klasse rechtzeitig die Aufgaben erklären, die in dieser Zeit abgearbeitet werden sollen oder die Aufgaben bei der Schulleitung hinterlegen, die dieses im Vertretungsplan notieren wird. Falls diese Stunden nicht vertreten werden können, müssen die Aufgaben als Hausaufgabe erledigt werden. Sinnvoll wäre es, wenn der Fachlehrer nach Rückkehr die Aufgaben bespricht / überprüft!
  • Ungeplanter Unterrichtsausfall, z.B. durch Krankheit oder kurzfristigen Vertretungseinsatz der eigentlichen Lehrer in anderen Klassen. Die beste Lösung wäre, soweit es die Krankheit erlaubt, wenn die Lehrkräfte bei Krankheitsmeldung kurz aufgeben würden, wie ihre einzelnen Klassen bis zu ihrer Rückkehr sinnvoll weiterarbeiten können, oder was sie sich erarbeiten sollen. Die Schulleitung wird auch hierüber die Vertretungskräfte informieren. Ist dieses nicht möglich, soll wie folgt verfahren werden:
  • a) Wird der Unterricht durch Lehrkräfte vertreten, die in der Klasse unterrichten, sollen sie im Lehrstoff ihres Faches fortfahren,
  • b) Wird der Unterricht durch andere Lehrkräfte vertreten, sollen diese in ihren (studierten) Fächern einen qualifizierten, der Klassenstufe entsprechenden Unterricht abhalten.

Diese getroffenen Vereinbarungen sind für alle Lehrkräfte verbindlich.